Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der vorgeschriebenen Sozialversicherungen, die Beiträge werden komplett vom Arbeitgeber übernommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt dann in Leistungen, wenn ein Arbeitnehmer während. oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, oder eine Berufskrankheit auftritt. Die Leistungen umfassen neben der Kostenübernahme für medizinische Behandlungen u.a. auch Kosten für Rehabilitation nach Berufsunfällen und Wiedereingliederungshilfe.