Sie sind für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag haben, Pflichtversicherungen.
Die jeweiligen Beiträge werden gesetzlich vorgeschrieben, gleich vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an die jeweiligen Sozialversicherungsträger weitergeleitet.
zusätzliche Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Eine Ausnahme gibt es für Personen, die ein Stipendium erhalten: Dann sind Sie, bis auf die Krankenversicherung, von der Versicherungspflicht befreit. Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen.