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Wer ist lohnsteuerpflichtig?
Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und der zuständigen Behörde zugeführt. Hierfür benötigt der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte, auf der alle maßgeblichen Daten zur Besteuerung angezeigt werden. Sie sind verpflichtet eine Lohnsteuererklärung abzugeben, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist oder wenn Sie von verschiedenen Arbeitgebern Lohn bezogen haben. Weiterhin müssen Sie eine Lohnsteuererklärung machen, wenn beide Ehepartner Lohn empfangen haben.

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag
Wenn Sie länger als ein halbes Jahr in Deutschland arbeiten, wird Ihr Einkommen besteuert. Sie können am Jahresende einen Lohnsteuerausgleich machen, dann erhalten Sie eventuell einen Teil der gezahlten Steuern zurück.
Bleiben Sie weniger als ein halbes Jahr, dann wird Ihr Gehalt in Ihrem Heimatland versteuert, sofern Sie für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind und das Doppelbesteuerungsrecht Sie dem Heimatland zuweist. Mit einigen Ländern gibt es Vereinbarungen, die anfallenden Steuern im Heimat zu besteuern. Beachten Sie bitte die Hinweise des BMF zum „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“.
Eine Liste der Länder, mit denen ein Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, finden Sie unter nebenstehendem Link des Bundesfinanzministeriums.
Aufenthalt mit Stipendium
Sollten Sie ein Stipendium erhalten, werden Sie unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit. Vielleicht müssen Sie aber das Stipendium in Ihrem Heimatland versteuern, bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrem Stipendiengeber nach.
Sollten Sie ein Stipendium Ihres Heimatlandes erhalten, sind Sie nicht zur Steuerzahlung verpflichtet.

Weitere Informationen über die Steuerpflicht erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums, von Euraxess und vom DAAD.