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Die Ausländerbehörde in Greifswald
Alle Personen, die mit einem Visum nach Deutschland eingereist sind und deren Aufenthalt über 3 Monate im Bundesgebiet beabsichtigt ist, müssen Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde verlängern lassen.

Ausnahmestaaten: Einreise ohne Visum und Aufenthalt über 3 Monate im Bundesgebiet /Verlängerung des Aufenthaltes nach der Einreise bei der Ausländerbehörde.

EU- Bürger/ müssen bei einem beabsichtigten Aufenthalt über 3 Monate im Bundesgebiet die Freizügigkeitsbescheinigung bei der Ausländerbehörde beantragen.

Dazu suchen Sie die Ausländerbehörde auf. Dort werden folgende Unterlagen von Ihnen (und evtl. mitreisenden Familienangehörigen) benötigt:
  • gültiger Reisepass
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Mietvertrag (für die Adresse)
  • Bescheinigung von Ihrer Krankenkasse, dass Sie dort versichert sind
  • Einkommensbescheinigung (Stipendium, Arbeitsvertrag)
  • biometrische Passfotos (es steht auch ein Passfotoautomat im Einwohnermeldeamt, dort erhalten Sie 4 Passfotos für ca. 7,- €)
  • bei Studenten Immatrikulationsbescheinigung
  • Gebühren bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100,-€/ 110,-€
  • gebührenfrei für EU- Bürger
Öffnungszeiten:

Dienstag:
09.00 - 12.00
14.00 - 18.00

Donnerstag:
09:00 - 12.00
14.00 - 16.00