Ausnahmestaaten: Einreise ohne Visum und Aufenthalt über 3 Monate im Bundesgebiet /Verlängerung des Aufenthaltes nach der Einreise bei der Ausländerbehörde.
EU- Bürger/ müssen bei einem beabsichtigten Aufenthalt über 3 Monate im Bundesgebiet die Freizügigkeitsbescheinigung bei der Ausländerbehörde beantragen.
Dazu suchen Sie die Ausländerbehörde auf. Dort werden folgende Unterlagen von Ihnen (und evtl. mitreisenden Familienangehörigen) benötigt: