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Anmeldung in Greifswald beim Einwohnermeldeamt
In Deutschland besteht für alle Ausländer eine Meldepflicht. Sie müssen sich innerhalb von einer Woche nach Ihrer Ankunft in Greifswald im Einwohnermeldeamt melden, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als 3 Monate beabsichtigt ist.

Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:
  • gültiger Reisepass
  • Mietvertrag (für die Adresse)
  • wenn Sie schon vorher in Deutschland gelebt habe, die Abmeldebescheinigung Ihres ehemaligen Wohnortes
Dort können Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.

Nach Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt müssen Sie mit der Meldebescheinigung die Ausländerbehörde aufsuchen, um Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet zu verlängern.

Denken Sie bitte daran, dass sämtliche Unterlagen auch für Ihre evtl. mitreisende Familie vorhanden sein müssen!

  • gültiger Reisepass
  • Personenstandsurkunden (Ehe- und Geburtsurkunde)
Weiterführende Informationen finden Sie über das Informationsportal Euraxess.