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Notrufnummern
Notruf, Polizei und Feuerwehr: 112
Giftnotruf: 030 19240
Ambulante Gesundheitsversorgung
Der erste Weg des Patienten ist der zu einem niedergelassenen Arzt, der frei wählbar ist. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Allgemeinmediziner, er wird Sie bei speziellen Symptomen zu einem Facharzt überweisen.

Bei dem ersten Besuch eines Arztes wird pro Quartal eine Praxisgebühr fällig. Sie entfällt bei jedem weiteren Besuch.
Auch für den Besuch beim Zahnarzt wird pro Quartal eine Praxisgebühr fällig, es sei denn, es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung.

Bei jedem Besuch eines Arztes ist Ihre Krankenkassenkarte vorzulegen. Gesetzlichversicherte Patienten erhalten medizinische Behandlung ohne dafür in Vorkasse zu treten. Die Ärzte rechnen die Behandlung direkt mit den Krankenkassen ab.

Privatversicherte Patienten erhalten von dem behandelnden Arzt eine Rechnung die sie zu begleichen haben und anschließend im vertraglich vereinbarten Umfang von ihrer Versicherung erstattbekommen.

Eine Übersicht über Ärzte, Fachärzte und Zahnärzte finden Sie unter der Rubrik „Fachgebiete“ im Telefonbuch. Unter folgendem Link finden Sie eine Online-Suche, auf dieser Seite können Sie die such nach entsprechenden Fachärzten filtern.
Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten oder am Wochenende einen Arzt benötigen, wenden Sie sich an den Ärzte-Notdienst Greifswald.

Hierbei werden zusätzliche Gebühren in Höhe von €10,- pro Besuch fällig.
Bei zahnärztlichen Notfällen finden Sie den diensthabenden Arzt in der Ostsee-Zeitung unter der Rubrik „Nummern und Notfälle“
Apothekennotdienst
Die diensthabende Apotheke finden Sie in der Ostsee-Zeitung unter der Rubrik „Nummern und Notfälle“. Zudem ist die Suche im Internet möglich, hierbei geben Sie Ihre Postleitzahl (PLZ) ein. Zu den normalen Zahlungen für die Medikamente wird eine Notfallgebühr von €2,50 fällig.
Stationäre Versorgung
Bei dem Verdacht oder dem Vorliegen einer schweren Erkrankung oder bei Unfällen kann die medizinische Versorgung und Unterbringung in einem Krankenhaus erforderlich sein. Die Einweisung muss grundsätzlich durch einen niedergelassenen Arzt erfolgen. Ohne Einweisung werden normalerweise im Krankenhaus nur Notfälle und Privatpatienten behandelt.
Zentrale Notaufnahme im neuen Klinikum
F.-Sauerbruch-Straße - Telefon 03834 86-22500
Anfahrt über neue Krankenzufahrt Karl-Liebknecht-Ring
für nachfolgende Kliniken
  • Unfallchirurgie (Unfälle und Verletzungen)
  • Orthopädie (Orthopädische Akutpatienten)
  • Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-Verletzungen, akute Schmerzzustände)
  • Neurologische Notaufnahme / Schlaganfallstation (Akute neurologische Erkrankungen)
  • Neurochirurgie (Akute Schädel-Hirn-Verletzungen u. Erkrankungen)
  • Ophthalmologie (Akute Verletzungen und Erkrankungen des Auges)
  • Kinderchirurgie (Verletzungen und chirurgische Erkrankungen bei Kindern)