Ambulante Gesundheitsversorgung
Der erste Weg des Patienten ist der zu einem niedergelassenen Arzt, der frei wählbar ist. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Allgemeinmediziner, er wird Sie bei speziellen Symptomen zu einem Facharzt überweisen.
Bei dem ersten Besuch eines Arztes wird pro Quartal eine Praxisgebühr fällig. Sie entfällt bei jedem weiteren Besuch.
Auch für den Besuch beim Zahnarzt wird pro Quartal eine Praxisgebühr fällig, es sei denn, es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung.
Bei jedem Besuch eines Arztes ist Ihre Krankenkassenkarte vorzulegen. Gesetzlichversicherte Patienten erhalten medizinische Behandlung ohne dafür in Vorkasse zu treten. Die Ärzte rechnen die Behandlung direkt mit den Krankenkassen ab.
Privatversicherte Patienten erhalten von dem behandelnden Arzt eine Rechnung die sie zu begleichen haben und anschließend im vertraglich vereinbarten Umfang von ihrer Versicherung erstattbekommen.
Eine Übersicht über Ärzte, Fachärzte und Zahnärzte finden Sie unter der Rubrik „Fachgebiete“ im Telefonbuch. Unter folgendem Link finden Sie eine Online-Suche, auf dieser Seite können Sie die such nach entsprechenden Fachärzten filtern.