Staatsangehörige eines
EU-oder EWR-Staates oder der Schweiz haben in Deutschland uneingeschränkte Niederlassungsfreiheit, dieses gilt auch für nachziehende Familienangehörige.
Sie müssen sich nach Ihrer Einreise, wie alle Bürger Deutschlands auch, innerhalb von sieben Tagen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Mit der dort erhaltenen Meldebescheinigung folgt die Anmeldung bei der Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde stellt dann eine Freizügigkeitsbescheinigung aus, die kostenlos ist.
Bitte legen Sie der Ausländerbehörde folgende Unterlagen vor:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Meldebescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis